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Dienstvorschriften

A 111/1/304 - Mi-2 Betrieb und Steuertechnik

Pflichten des Bordtechnikers

7.1. Vorflugkontrolle

Gehört zur Besatzung des Hubschraubers ein Bordtechniker, so ist er für die vollständige und qualitätsgerechte Vorbereitung des Hubschraubers für den Flug laut den Festlegungen der DV 187/0/001 "Fliegeringenieurdienst" verantwortlich.

Der Bordtechniker hat die Vorflugkontrolle entsprechend der Anleitung A 187/1/148 "Hubschrauber Mi-2, Variante 55 und 56, Zelle und Triebwerk, Nutzung (Wartung)" durchzuführen.

Zusätzlich hat er folgende Kontrollarbeiten durchzuführen:

  • Den Zustand des Scheibenwischers kontrollieren.
  • Die Befestigung der Akkumulatoren in der Akkuluke kontrollieren.
  • Den Zustand der Leitungen der Heizelemente der Tragschrauben- und Heckschraubenenteisung kontrollieren.
  • Die Fernbedienung zum Arretieren der Tür des Laderaums kontrollieren.
  • Das Vorhandensein von Signalraketen an Bord des Hubschraubers kontrollieren.
  • Das Kommando zum Anschließen der Außenbordspannungsquelle (SG-1, AG-2) geben.
  • Die Spannung der Außenbordspannungsquelle folgendermaßen kontrollieren:
    Den Schalter "Bordakku - Außenbord" auf "Außenbord" stellen. Die Sicherungsschalter "PT-125" und "GIK-1" einschalten. Den Schalter der Umformer "36 V" auf "Umformer" stellen. Die Schalter "FR-100" und "DW-3" einschalten. Den Umschalter des Voltmeters auf "Akkumulator" stellen. Die Spannung der Außenbordspannungsquelle kontrollieren; sie muß 27,5 ... 29,5 V betragen.
  • Die aufgetankte Kraftstoffmenge am Kraftstoffvorratsmesser kontrollieren.
  • Die Funktion der Schmierstoffstandsignalisation durch Drücken des Kontrollknopfes überprüfen.
  • Die Funktion des Feuerlöschsystems folgendermaßen kontrollieren:
    Diese Kontrolle ist mit dem für Elektrospezialausrüstunq zugelassenen Personal durchzuführen!
    Den Sicherungsschalter des Feuerlöschsystems einschalten und den Umschalter "Feuerlöschsystem" auf "Kontrolle" stellen (wenn er sich vorher nicht in dieser Stellung befand).
    Dem Mechaniker für Elektrospezialausrüstung den Befehl geben, nacheinander die Knöpfe an den Stellblöcken im Funkraum zu drücken und kontrollieren, daß beim Drücken der Knöpfe die Leuchtfelder "Ventil geöffnet", "Linker (rechter) Triebwerkraum", "Getrieberaum" aufleuchten.
    Nach der Oberprüfung des Systems ist der Umschalter "Feuerlöschsystem" auf "Ein" zu schalten.
    Zum Verhindern des Ansprechens der Feuerlöscher während der Oberprüfung des Feuerlöschsystems ist es verboten, den Umschalter "Feuerlöschsystem" auf "Ein" zu schalten!
  • Die Funktion der Kraftstofförderpumpen folgendermaßen kontrollieren:
    Die Sicherungsschalter zum Einschalten der Leuchtfelder und der Kraftstofförderpumpen Nr. 1 und Nr. 2 sowie den Sicherungsschalter "Autom. Umschaltung der Pumpen" einschalten.
    Die Förderpumpe Nr. 2 durch Verstellen des Umschalters "Automatisches Umschalten der Pumpen - Dublierendes Einschalten der Punipe Nr. 2" auf "Automatisches umschalten der Pumpen" einschalten. Dabei muß das Leuchtfeld "Pumpe Nr. 2 arbeitet" aufleuchten.
    Den Knopf "Einschalten d. Pumpe Nr. 1" drücken. Dabei muß das Leuchtfeld "Pumpe Nr. 1 arbeitet" aufleuchten und das Leuchtfeld "Pumpe Nr. 2 arbeitet" erlöschen.
  • Die Sicherungsschalter zum Einschalten der-Kraftstofförderpumpen Nr. 1 und Nr. 2,der Leuchtfelder "Autom. Umschaltung der Pumpen" sowie des Feuerlöschsystems ausschalten.
    Anmerkung:
    Das Ausschalten des Sicherungsschalters zum Einschalten der Leuchtfelder ist nicht erforderlich, wenn noch die Funktion des Systems der Außenlastaufhängung überprüft werden soll.
  • Bei der Vorbereitung auf einen Flug bei Vereisungsgefahr folgende zusätzliche Kontrollarbeiten durchführen:
    Die Funktion des Scheibenwischers überprüfen. Dazu kurzzeitig den Sicherungsschalter "Scheibenwischer" einschalten (bei trockener Scheibe sind nicht mehr als 10 Doppelbewegungen des Scheibenwischers gestattet).
    Die Funktion der Staurohrheizung überprüfen. Dazu kurzzeitig den Sicherungsschalter "Staurohrheizung" einschalten und durch Anfassen des Staurohrs bzw. anhand der elektrischen Anzeige unter der linken Schalttafel (durch Drücken des Knopfes des grünen Leuchtfeldes) die Funktion der Heizung überprüfen.
    Die Funktion der elektromagnetischen Ventile der Triebwerkheizung überprüfen. Dazu den Sicherungsschalter "Enteisung gesamt" einschalten und danach bei auf "Ein" gestelltem Schalter "Triebwerkheizung" das Ansprechen der Ventile abhören.
    Den Schalter "Triebwerkheizung" auf "Aus" stellen und den Sicherungsschalter "Enteisung, gesamt" ausschalten.
    Anmerkung:
    Die Funktion der Staurohrheizung ist in allen Fällen beim Vorhandensein einer Schneedecke und bei Außenlufttemperaturen unter +5 °C zu überprüfen.
    Die Funktion der Enteisungsanlage der Tragschraubenblätter und der Scheibenenteisung wird vom Hubschrauberführer bei arbeitendem Triebwerk überprüft!

7.2. Durchsicht und Funktionsprobe des Systems der Außenaufhängung

Vor dem Flug hat der Bordtechniker zu kontrollieren:

  • die Befestigung und den Zustand des Systems der Außenaufhängung,
  • die leichte Drehbarkeit des Drehmechanismus am Zwischenseil,
  • die richtige Länge des Verlängerungsseils entsprechend der Flugaufgabe,
  • den Verschluß deg Lastenschlosses.

Wenn der Hubschrauber mit Doppelsteuerung ausgerüstet ist, nimmt der Bordtechniker während des Fluges im Laderaum Platz. Nach dem Einsteigen in die Hubschrauberführerkabine hat der Bordtechniker folgende Arbeiten durchzuführen:

  • Die Stellung des Sicherungsschalters der Leuchtfelder kontrollieren; er muß eingeschaltet sein.
  • Den Sicherungsschalter "Außenlast" einschalten und am Aufleuchten des Leuchtfeldes "Außenlast hängt" kontrollieren, daß die geschlossene Stellung des Schlosses richtig signalisiert wird.
  • Die Funktion des Systems für den taktischen Abwurf der Last kontrollieren. Dazu den Knopf "Taktischer Abwurf" am Gassteigungshebel drücken und am Erlöschen des Leuchtfeldes "Außenlast hängt" kontrollieren, daß sich das Lastenschloß geöffnet hat.
  • Dem Mechaniker das Kommando zum Schließen des Lastenschlosses geben und kontrollieren, daß beim Schließen das Leuchtfeid "Außenlast hängt" aufleuchtet.
  • Die Funktion des Notabwurfsystems überprüfen. Dazu nach dem Schließen des Lastenschlosses den Notabwurfknopf am Steuerknflppel drücken und am Erlöschen des Leuchtfeldes "Außenlast hängt" kontrollieren, daß sich das Schloß geöffnet hat.
  • Den Sicherungsschalter der Leuchtfelder und den Sicherungsschalter "Außenlast" ausschalten.
  • Das System zum Ausfahren der Außenaufhängung und zum Ausund Einfahren des Erdungsseils überprüfen.
    Anmerkung:
    Bei Hubschraubern mit Doppelsteuerung ist der Notabwurf mit den Knöpfen an beiden Steuerknüppeln zu überprüfen.

7.3. Durchsicht und Funktionsprobe der Elektrowinde

Vor dem Flug hat der Bordtechniker folgende Kontrollarbeiten durchzuführen:

  • Die richtige Anpassung und zuverlässige Befestigung des Sicherheitsgurtes kontrollieren.
  • Bei der Vorbereitung auf Rettungsflüge kontrollieren, daß der Rettungsgurt für Geschädigte vorhanden ist.
  • Die Arretierung der geöffneten Tür des Laderaums überprüfen.
  • Die Elektrowinde in die Arbeitsstellung bringen und ihre Befestigung sowie den Zustand des Hakens überprüfen.
  • Die Sicherungsschalter der beiden Motoren der Elektrowinde auf der linken Seite des oberen Elektropultes einschalten.
  • Das Seil je einmal durch Einschalten eines und danach beider Motoren der Elektrowinde ein- und ausfahren.
  • Die Elektrowinde in die Ausgangsstellung bringen und die Sicherungsschalter beider Motoren abschalten.

Nach der Durchsicht des Hubschraubers und der Ausführung aller Vorbereitungsarbeiten hat der Bordtechniker dem Hubschrauberführer die Vorbereitung des Hubschraubers entsprechend dem Flugauftrag zu melden.

7.4. Vorbereitung zum Anlassen und Anlassen der Triebwerke

Bei der Vorbereitung zum Anlassen hat der Bordtechniker folgende Handlungen auszuführen:

  • Kontrollieren, daß alle Fremdkörper in der Nähe des Hubschraubers entfernt wurden.
  • Im Zusammenwirken mit dem Hubschrauberführer kontrollieren,
    • daß der Hebel der Tragschraubenbremse in der untersten Stellung steht,
    • die Umformer PO-250 und PT-125 eingeschaltet sind,
    • die Sicherungsschalter zum Anlassen der Triebwerke, die Sicherungsschalter der Überwachungsgeräte der Triebwerke und des Getriebes, des Hydrauliksystems, des Feuerlöschsysteme, der Kraftstofförderpumpen und der Beleuchtung der Leuchtfelder der Steuerung des Wechselstromgenerators und der Leuchtfelder sowie der Sicherungsschalter "Automatisches Umschalten der Spannungsquellen" eingeschaltet sind,
    • der Umschalter des Feuerlöschsystems auf "Ein" steht,
    • die Kraftstofförderpumpe Nr. 2 eingeschaltet ist (der Schalter "Automatisches Umschalten der Pumpen - Dublierendes Einschalten der Pumpe Nr. 2" muß auf "Automatisches Umschalten der Pumpen" stehen; das Leuchtfeld "Pumpe Nr. 1 arbeitet" muß leuchten).
  • Dem Hubschrauberführer die Vorbereitung des Hubschraubers zum Anlassen der Triebwerke melden.
  • Das Kommando des Hubschrauberführers "Schrauben/Triebwerk frei!" dublieren.
  • Kontrollieren, daß sich keine Personen in den gefährdeten Zonen unter der Trag- und Heckschraube befinden und dein Hubschrauberführer melden: "Trag- und Heckschraube frei!".
  • Während des Anlaßvorganges auf die Gastemperator vor der Verdichterturbine, die 840 °C bzw. die in der Tabelle 2/5 angegebenen Werte nicht überschreiten darf, sowie auf den Schmierstoffdruck im Triebwerk und im Hauptgetriebe achten.
  • Kontrollieren, daß nach dem Einnehmen der Leerlaufleistung die Drehzahl der Verdichterturbine 57 + 3 % beträgt, die Gastemperatur nicht 790 °C überschreitet und der Schmierstoffdruck im Triebwerk mindestens 1,5 kp/cm2 und im Hauptgetriebe mindestens 1,2 kp/cm2 beträgt.
  • Beim Vorhandensein einer Schneedecke im Zusammenwirken mit dem Hubschrauberführer das Einschalten der Staurohrbeizung nach dem Anlassen des ersten Triebwerks kontrollieren.
  • Im gleichen Umfang das Anlassen des zweiten Triebwerke kontrollieren.
  • Während des Anlaßvorganges dem Hubschrauberführer sofort Meldung erstatten, wenn die Gastemperatur vor der Verdichterturbine die im Nomogramm auf Bild 3/3 angegebenen Werte überschreitet, kein Schmierstoffdruck im Triebwerk oder Getriebe anliegt, die Drehzahl des Triebwerks oder der Tragschraube hängenbleibt, Kraftstoff oder Schmierstoff austritt bzw. das Kommando zum Unterbrechen des Anlaßvorgangs gegeben wurde.
  • Auf das Kommando des Hubschrauberführers die Außenbordspannungsquelle vom Hubschrauber trennen.
  • Die Einsatzbereitschaft der persönlichen Rettungsgeräte und die Rettungsausrüstung der Besatzung kontrollieren.
  • Den Fallschirm anlegen und den rechten Platz neben dem Hubschrauberführer einnehmen (beim Flug mit Außenlast oder beim Einsatz der Elektrowinde auf den Kraftstoffbehälter neben die rechte Tür der Hubschrauberführerkabine setzen).
  • Beim Warmlaufen der Triebwerke die Anzeigen der Triebwerkund Getriebeüberwachungsgeräte beobachten.
  • Nach dem Warmlaufen der Triebwerke und des Getriebes dem Hubschrauberführer die Bereitschaft zum Probelauf der Triebwerke melden. Die Triebwerke und das Getriebe sind warmgelaufen, wenn die Schmierstofftemperatur in beiden Triebwerken nicht unter +30 °C und im Hauptgetriebe nicht unter +5 °C liegt. Die Warmlaufzeit muß in allen Fällen mindestens 1 min im Sommer und 2 min im Winter betragen.
  • Im Zusammenwirken mit dem Hubschrauberführer beim Probelauf der Triebwerke die Stabilität der Drehzahlen der Verdichterturbine und die Übereinstimmung der Arbeitsparameter der Triebwerke und des Getriebes mit den Werten der Tabelle 3/1 überwachen.
  • Bei der Vorbereitung auf Flüge unter schwierigen Wetterbedingungen im Zusammenwirken mit dem Hubschrauberführer kontrollieren, daß
    • die Spannung im Wechselstromkreis 208 + 8 V beträgt,
    • der Sicherungsschalter "Enteisung gesamt" und der Schalter "Scheibenheizung" beim Überprüfen der Funktion der Scheibenheizung auf "Ein" stehen,
    • die Enteisungsanlage eingeschaltet ist und das Leuchtfeld "Enteisungs anlage arbeitet" leuchtet,
    • die Stromaufnahme des Enteisungssystems der Tragschraubenblätter bei den Stellungen "1" und "2" des Amperemeterumschalters 56 ... 66 Ah, bei der Stellung "3" 50 ... 64 A und bei der Stellung "Heckschraube" 14 ... 17 A beträgt.
      Falls die Stromaufnahme der Enteisungsanlage nicht den angeführten Werten entspricht, ist die Nutzung der Anlage verboten!
  • Nach der Überprüfung der Enteisungsanlage kontrollieren, daß der Sicherungsschalter "Enteisungsanlage" eingeschaltet bleibt und daß zusätzlich der Sicherungsschalter "Signal - Enteisung" eingeschaltet ist und der Umschalter der Enteisungsanlage "Hand - Autom." in neutraler Stellung steht.

Anmerkung:
Beim Fehlen einer Schneedecke bei Vereisungsgefahr sowie bei Temperaturen von +5 °C und niedriger ist vor dem Rollen das Einschalten der Staurohrheizung zu kontrollieren.

7.5. Durchführung des Fluges

Vor dem Rollen hat der Bordtechniker zu kontrollieren, daß

  • die Außenbordspannungsquelle vom Hubschrauber getrennt wurde,
  • die Tür des Laderaums geschlossen und das Schloß verriegelt ist.

Danach hat er dem Hubschrauberführer die Bereitschaft zum Rollen zu melden.

Während des Rollens, des Starts, des Fluges und der Landung hat der Bordtechniker die Anzeigen der Geräte zur Überwachung der Triebwerke und des Getriebes, des Hydrauliksystems und der Elektroausrüstung zu beobachten sowie darauf zu achten, daß kein Kraft- oder Schmierstoff bzw. Hydraulikflüssigkeit austritt, und dem Hubschrauberführer sofort alle festgestellten besonderen Fälle zu melden.

Während des Fluges hat der Bordtechniker nur nach den Weisungen des Hubschrauberführers zu handeln!

7.6. Flug mit Außenlast

Beim Aufnehmen der Last in der Standschwebe hat der Bordtechniker folgende Handlungen auszuführen:

  • Auf Befehl des Hubschrauberführers den Sicherheitsgurt anlegen und seinen Platz neben der Tür des Laderaums einnehmen.
  • Während der Standschwebe des Hubschraubers neben der Last auf Kommando des Hubschrauberführers die Tür des Laderaums öffnen und in offener Stellung arretieren.
  • Kontrollieren, daß sich die Außenaufhängung in der Arbeitsstellung befindet (ausgefahren).
  • Dem Hubschrauberführer die Bereitschaft zum Anhängen der Außenlast melden.
  • Durch die geöffnete Tür die Lage des Hubschraubers zur Last beobachten und die Handlungen des Hubechrauberführers beim Sinkflug bis auf 1,5 .. 2 m Höhe, bei der Standschwebe und beim Halten des Hubschraubers neben der Last durch kurze Kommandos über die Bordsprechanlage korrigieren; dabei sind außer der Richtung zur Orientierung auch der Abstand und die Höhe anzugeben ("Zurück 0,5 mi", "Nach unten 1 m 1" usw.).
  • Nach dem Signal des Anschlägers, daß die Last hängt, dem Hubschrauberführer die Bereitschaft zum Anheben der Außenlast melden.
  • Durch die geöffnete Tür die Lage des Hubschraubers zur Last beobachten und die Handlungen des Hubschrauberführers korrigieren, der den vertikalen Steigflug durchführt, den Hubschrauber seitlich verlagert, bis er sich in 1,5 ... 2 m Höhe genau über der Last befindet, und danach den vertikalen Steigflug fortsetzt, bis sich die Seile gestrafft haben.
  • Dem Hubschrauberführer melden "Seile sind straff!".
  • Nach dem vertikalen Anheben der Last in eine Höhe von 2 ... 3 m dem Hubschrauberführer das Abheben und das Verhalten der Last melden und die Tür des Laderaums entarretieren.
  • Beim Übergang des Hubschraubers zum Aufholen von Geschwindigkeit die Tür schließen und verriegeln.
  • Dem Hubschrauberführer den Verschluß der Tür melden und auf sein Kommando den Arbeitsplatz einnehmen.

Beim Einhängen der Last mit Landung des Hubschraubers neben der Last hat der Bordtechniker folgende Handlungen auszuführen:

  • Kontrollieren, daß sich die Außenaufhängung in der Arbeitslage befindet.
  • Die Außenlast anschlagen (falls dies ein Operateur durchführt, die Richtigkeit des Anschlagens kontrollieren).
  • In den Laderaum gehen und die Tür öffnen und in geöffneter Stellung arretieren.
  • Den Sicherheitsgurt anlegen und dem Hubschrauberführer die Vorbereitung des Systeme der Außenaufhängung zum Aufnehmen der Last melden.
  • Durch die geöffnete Tür die Lage des Hubschraubers zur Last beobachten und die Handlungen des Hubschrauberführers beim vertikalen Steigflug, beim Flug des Hubschraubers in Richtung der Last bis zur Standschwebe in 1,5 ... 2 m Höhe über der Last sowie beim weiteren vertikalen Steigflug bis zum Straffen der Seile korrigieren.
  • Dem Hubschrauberführer melden: "Seile sind straff!".
  • Nach dem vertikalen Anheben der Last in eine Höhe von 2 ... 3 m dem Hubschrauberführer das Abheben und Verhalten der Last melden und die Tür des Laderaums entarretieren.
  • Beim Übergang des Hubschraubers zum Aufholen von Geschwindigkeit die Tür schließen und verriegeln.
  • Dem Hubschrauberführer den Verschluß der Tür melden und auf sein Kommando den Arbeitsplatz einnehmen.

Beim Absetzen der Last hat der Borstechniker folgende Handlungen auszuführen:

  • Auf das Kommando des Hubschrauberführers den Sicherheitsgurt anlegen und seinen Platz an der Tür des Laderaums einnehmen.
  • Während der Standschwebe des Hubschraubers über dem Platz zum Absetzen der Last auf das Kommando des Hubschrauberführers die Tür des Laderaume öffnen und in geöffneter Stellung arretieren.
  • Durch die geöffnete Tür die Lage der Last zur Absetzetelle beobachten und die Handlungen des Hubschrauberführers bei Seitwärtsflügen, bei der Standschwebe und beim vertikalen Sinkflug des Hubschraubers über dem Absetzplatz bis zum Absetzen der Last korrigieren.
  • Dem Hubschrauberführer das, Aufsetzen der Last melden.
  • Nach dem Ausklinken der Last dem Hubschrauberführer melden "Last ausgeklinkt!" und nachdem sich der Hubschrauber 10 ... 15 m von der Last entfernt hat, die Tür des Laderaums schließen und verriegeln.

Es ist verboten, Lasten. die durch die herabfallenden Seile beschädigt werden können, sofort nach ihrem Aufsetzen auszuklinken.
Nach dem Aufsetzen solcher Lasten hat der Bordtechniker den vertikalen Sinkflug des Hubschraubers nach unten und seine Verlagerung nach rechts zu korrigieren und, nachdem sich der Hubschrauber nicht mehr über der Last befindet, das Kommando "Ausklinken!" zu geben!

7.7. Aufnehmen von Personen oder Lasten in der Standschwebe mit Hilfe der Elektrowinde

Bei der Annäherung an den Ort zum Aufnehmen der Lasten (der Rettungsarbeiten) hat der Bordtechniker folgende Handlungen auszuführen:

  • Auf das Kommando des Hubschrauberführers den Sicherheitsgurt anlegen und die Elektrowinde LPG-4 zum Einsatz vorbereiten.
  • Vor der Standschwebe auf das Kommando des Hubschrauberführers die Tür des Laderaume öffnen und in geöffneter Stellung arretieren.
  • Den Ausleger der Elektrowinde vorbereiten und dem Hubschrauberführer die Bereitschaft der Hebevorrichtung melden.
  • Durch die geöffnete Tür die Lage des Hubschraubers zur Last (zur aufzunehmenden Person) beobachten und bei Notwendigkeit Kommandos zur Höhen- und Richtungskorrektur geben.
  • Auf das Kommando des Hubschrauberführers das Seil bis zur Bodenberührung herablassen, damit die am Boden arbeitenden Personen nicht durch die statischen Entladungen gefährdet werden.
  • Während des Herablassens des Seiles die Handlungen des Hubschrauberführers zum Einhalten der Höhe und des Ortes der Standschwebe korrigieren.
  • Die Lage des Seiles auf der Trommel beobachten und kontrolieren, daß sich keine Schleifen bilden (bei Schleifenbildung ist das Seil zu straffen und durch Ausfahren des Seiles die Schleife auf der Trommel zu beseitigen. Danach ist das Seil, ohne es zu entspannen, wieder auf die notwendige Länge einzufahren).
  • Nach Erhalt des Signale des Anschlägers, daß die Last eingehängt ist, dem Hubschrauberführer die Bereitschaft zum Aufnehmen der Last melden.
  • Auf das Kommando des Hubschrauberführers die Last zuerst durch Einschalten eines Motors und danach beider Motoren der Elektrowinde LPG-4 anheben.
  • Das Verhalten der Last am Seil beobachten und die Handlungen des Hubschrauberführers während der Lastenaufnahme korrigieren.
  • Nachdem sich die Last 1,5 ... 2,m unter dem Hubschrauber befindet, die Elektrowinde abschalten, das Seil erfassen und das Schaukeln der Last unterbrechen.
  • Zum weiteren Heben der Last nur einen Motor einschalten.
  • Nach dem vollständigen Einfahren des Seiles die Last in den Laderaum ziehen (der Person helfen, an Bord des Hubschraubers zu gelangen).
  • Dem Hubschrauberführer die Beendigung der Aufnahme der Last melden.
  • Den Ausleger der Elektrowinde in die Fluglage bringen und die Tür des Laderaums schließen und verriegeln.
  • Die Last im Laderaum unterbringen und verzurren.
  • Dem Hubschrauberführer das Verzurren der Last melden und auf sein Kommando den Arbeitsplatz auf dem Kraftstoffbehälter (auf dem rechten Sitz in der Hubschrauberführerkabine) einnehmen.

Der Bordtechniker hat in jedem Falle vor dem Öffnen der Tür des Laderaums den Sicherheitsgurt anzulegen!

Es ist verboten. während der Rettungsarbeiten beim Ausfahren des Seiles die aufzunehmende Person mit dem Haken zu berühren!

Wenn sich der Bordtechniker aus der Hubschrauberführerkabine in den Laderaum bewegt und umgekehrt, hat er sorgfältig darauf zu achten, daß er nicht die Brandhähne oder den Hebel der Tragschraubenbremse berührt!

7.8. Abstellen der Triebwerke

Nach dem Rollen zum Abstellplatz hat der Bordtechniker im Zusammenwirken mit dem Hubschrauberftibrer zu kontrollieren:

  • das Abschalten aller Energieverbraucher mit Ausnahme der Triebwerk- und Getriebeüberwachungsgeräte,
  • das Zudrehen des Drehgaegriffe und das Abkühlen der Triebwerke im Leerlauf im Verlauf von 1 ... 2 min (im Winter 2 ... 3 min),
  • nach dem Abstellet der Triebwerke bis zu ihrem Stillstand - daß keine Fremdgeräusche auftreten, daß die Rotoren der Turboverdichter gleichmäßig auslaufen (bei Notwendigkeit ist ihre Auslaufzeit zu messen; sie muß mindestens 25 s betragen),
  • das Schließen der Brandhähne nach dem vollständigen Stillstand der Triebwerke und anschließend das Ausschalten der Kraftstofförderpumpen,
  • das Anziehen der Tragschraubenbremse sowie das Ausschalten der Sicherungeschalter aller Verbraucher und der Spannungsquellen.

Es ist verboten, die Tragschraubenbremse bei Seitenwind von rechts mit einer Geschwindigkeit über 3 m/s anzuziehen!

7.9. Handlungen in besonderen Fällen während des Fluges

7.9.1. Ausfall eines Triebwerks

Beim Ausfall eines Triebwerks während des Fluges bei einer Geschwindigkeit über VG = 100 km/h hat der Bordtechniker im Zusammenwirken mit dem Hubschrauberführer das Schließen des Stopp- und Brandhahnes des ausgefallenen Triebwerks sowie die Anzeigen der Überwachungsgeräte des arbeitenden Triebwerks, die Tragschraubendrehzahl (sie muß mindestens 79 + 1 % betragen) und die Arbeit der Kraftstofförderpumpen zu kontrollieren und dem Hubschrauberführer alle festgestellten Unregelmäßigkeiten sofort zu melden.

Beim Ausfall eines Triebwerks in Höhen unter 100 m bei einer Geschwindigkeit unter 90 km h ist es dem Bordtechniker verboten, die Aufmerksamkeit des Hubschrauberführers von der Durchführung der Landung abzulenken!

7.9.2. Ausfall beider Triebwerke

Beim Ausfall beider Triebwerke während des Fluges hat der Bordtechniker im Zusammenwirken mit dem Hubschrauberführer das Schließen der Stopp- und Brandhähne beider Triebwerke sowie die Tragschraubendrehzahl (sie muß im Bereich von 80 ... 86% liegen) zu kontrollieren und bis zu einer Höhe von 100 m dem Hubschrauberführer alle festgestellten Unregelmäßigkeiten sofort zu melden.

In Höhen ab 100 m und niedriger ist es dem Bordtechniker verboten, die Aufmerksamkeit des Hubschrauberführers von der Durchführung der Landung abzulenken!

7.9.3. Ausfall des automatischen Drehzahlreglers der Tragschraube

Beim Feststellen eines Ansteigens der Tragachraubendrehzahl über 86 % oder einer Differenz in der Drehzahl der Verdichterturbinen von mehr als 2 % hat der Bordtechniker dem Hubschrauberführer Meldung zu erstatten, die Tragschraubendrehzahl zu beobachten (sie muß 79 ... 84 % betragen) und alle Unregelmäßigkeiten sofort dem Hubschrauberführer zu melden.

7.9.4. Brand in der Luft

Beim Feststellen eines Brandes im Triebwerkraum hat der Bordtechniker dem Hubschrauberführer sofort Meldung zu erstatten und im Zusammenwirken mit ihm zu kontrollieren, daß

  • der Stopphahn und der Brandhahn des Triebwerks, in dessen Raum der Brand ausbrach, geschlossen sind,
  • der Generator des ausgefallenen Triebwerks ausgeschaltet ist,
  • das Feuerlöschsystem automatisch angesprochen bat (am Aufleuchten der Leuchtfelder "Ventil geöffnet" und "1. Behälterreibe automat. angesprochen"),
  • der Brand durch die 1. Behälterreihe gelöscht wurde (das rote Leuchtfeld "Brand" am Bedienteil des Feuerlöschsystems muß erlöschen),
  • das Feuerlöschsystem wieder einsatzbereit ist zum Löschen eines Brandes in einem anderen Raum (durch kurzzeitiges Umschalten des Schalters aus der Stellung "Ein" in die Stellung "Kontrolle" und danach wieder in die Stellung "Ein"; dabei müssen alle Leuchtfelder erlöschen).

Alle Unregelmäßigkeiten hat er dem Hubschrauberführer zu melden.

Beim Ausbrechen eines Brandes im Raum des zweiten Triebwerke oder im Getrieberaum sind die Pflichten des Bordtechnikers analog.

Beim Ausbrechen eines Brandes in der HubschrauberfUhrerkabine oder im Laderaum hat der Bordtechniker auf Kommando des Hubschrauberführers den Brand mit dem Handfeuerlöscher OU-2 zu bekämpfen.

Nach der Landung des Hubschraubers sind unter der Leitung des Hubschrauberführers alle Maßnahmen zur Rettung der Passagiere (Geschädigten) und zum Löschen des Brandes an Bord des Hubschraubers zu treffen.

7.9.5. Ansprechen der Schmierstoffstandsignalisation

Beim Ansprechen der Schmierstoffstandsignalisation mit Blinken der roten Kontrollampe "МИН.МАСЛО" hat der Bordtechniker die Anzeigen der Triebwerküberwachungsinstrumente zu kontrollieren und dem Hubschrauberführer alle festgestellten Unregelmäßigkeiten sofort zu melden. Beim Ansprechen der Schmierstoffstandsignalisation mit Dauerleuchten der Kontrollampe hat der Bordtechniker wie beim Ausfall eines Triebwerks gemäß Abschnitt 7.9.1. zu handeln.