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Dienstvorschriften

A 111/1/315
Mi-2 - Handlungen in besonderen Fällen

Einführungsbestimmung zur A 111/1/315

Die Anleitung 101/1/315 Hubschrauber Mi-2, Handlungen der Besatzung in besonderen Fällen während des Fluges wird erlassen und tritt am 01.12.1980 in Kraft.

O.U., den 16.07.1980

Stellvertreter des Chefs der Luftstreitkräfte und Luftverteidigung für Luftstreitkräfte

(die Bezeichnung wurde später von A 101/1/315 zu A 111/1/315 geändert - TH.)

Inhaltsverzeichnis

 
Übersichts- und Einführungsteil
1. Grundsätze für das Verhalten in besonderen Fällen während des Fluges
2. Handlungen des Hubschrauberführers in besonderen Fällen während des Fluges
2.1. Ausfall eines Triebwerks
2.2. Ausfall beider Triebwerke
2.3. Ausfall des Hauptgetriebes
2.4. Ausfall des automatischen Drehzahlreglers der Tragschraube
2.5. Brand in der Luft
2.5.1. Allgemeine Festlegungen
2.5.2. Brand im Triebwerkraum
2.5.3. Brand im Getrieberaum
2.5.4. Brand in der Hubschrauberführerkabine oder im Laderaum
2.5.5. Nichtansprechen des automatischen Feuerlöschsystems und erneutes Ausbrechen eines Brandes nach dem Löschen
2.6. Vereisung des Hubschraubers in der Luft und Anlassen eines durch Vereisung ausgefallenen Triebwerks
2.7. Ausfall der Kurssteuerung
2.7.1. Ausfall der Steuerung von den Pedalen zur Heckschraube
2.7.2. Ausfall des Antriebes der Heckschraube
2.8. Flattern der Tragschraubenblätter
2.9. Bodenresonanz
2.10. Überschreiten der höchstzulässigen Fluggeschwindigkeit
2.11. Ausfall des Hydrauliksystems
2.12. Ausfall des Generators STG-3
2.13. Ausfall des künstlichen Horizonts
2.14. Aufleuchten des Leuchtfeldes 44 "Kraftstoffrest 100 l"
2.15. Ausfall des Staurohrsystems
2.16. Ausfall des Kreiselinduktionskompasses GIK-1
2.17. Ausfall der elektrischen Trimmersteuerung
2.18. Ausfall der UKW-Funkstation
2.19. Ausfall des Funkkompasses ARK-9
2.20. Verlassen des Hubschraubers mit Einzelsteuerung in der Luft
2.20.1. Allgemeine Festlegungen
2.20.2. Verlassen des Hubschraubers durch die Öffnung der rechten Tür
2.20.3. Verlassen des Hubschraubers durch die Öffnung der linken Schiebetür
2.21. Verlassen des Hubschraubers mit Doppelsteuerung in der Luft
2.21.1. Allgemeine Festlegungen
2.21.2. Verlassen des Hubschraubers durch die Öffnung der rechten Tür
2.22. Ausfall der DIM-Geräte
2.23. Ausfall des Schmierstoffsystems eines Triebwerks
2.24. Ansprechen der Schmierstoffstandsignalisation
3. Handlungen beim Auftreten komplizierter aerodynamischer Fluglagen
3.1. Trudeln des Hubschraubers
3.2. Wirbelzustand der Tragschraube
3.3. Selbständiges Vergrößern der Schräglage bei Geschwindigkeiten nahe der Maximalgeschwindigkeit
3.4. Selbständiges Vergrößern des vertikalen Lastvielfachen
3.5. Selbständiges Sinken des Hubschraubers
3.6. Selbständiges Drehen des Hubschraubers

Einleitung

Die vorliegende Anleitung enthält die wichtigsten Handlungen des Hubschrauberführers zum Gewährleisten der Flugsicherheit beim Ausfall der Hubschraubertechnik. Sie entbindet den Hubschrauberführer keineswegs davon, die Anleitung für den Betrieb und die Steuertechnik des Hubschraubers sowie die anderen zutreffenden militärischen Bestimmungen zu studieren und zu beherrschen.

Die Kenntnis aller Maßnahmen und ihre exakte und schnelle Ausführung erhöhen wesentlich die Flugsicherheit und schaffen die erforderlichen Voraussetzungen für die Durchführung des Fluges.

1. Grundsätze für das Verhalten in besonderen Fällen während des Fluges

Die Vorbereitung des Hubschrauberführers auf alle unerwarteten und besonderen Fälle, die beim Flug auftreten können, hat außerordentliche Bedeutung für die richtige Entschlußfassung im Interesse der Flugsicherheit.

Er hat alle Ausfälle der Hubschraubertechnik der Leitstelle zu melden und im weiteren entsprechend der sich ergebenden Lage unter Berücksichtigung der Anweisungen des Flugleiters (Leitoffiziers) zu handeln.

Genosse Hubschrauberführer!

Beachte folgende Grundsätze beim Versagen der Hubschraubertechnik:

  • Du mußt die Lage richtig einschätzen und die daraus entstehenden Folgen kennen! 
  • Du mußt die Merkmale für den Ausfall der Geräte und Systeme kennen!
  • Überprüfe auf jeden Fall, ob Du nicht irgendwelche Fehler beim Betätigen der Hebel, Hähne und Schalter begangen hast!
  • Melde dem Flugleiter (der Leitstelle) das Versagen der Hubschraubertechnik!
  • Laß die Tragschraubendrehzahl nie unter die minimal zulässige absinken!
  • Transportiere keine Personen und Lasten, ohne vorher eine Lastenberechnung entsprechend den vorherrschenden Wetterbedingungen durchzuführen!
  • überschreite nicht die höchstzulässige Geschwindigkeit und die höchstzulässige Startmasse, da sonst die Flugsicherheit für die Besatzung und die Passagiere gefährdet wird!
  • Ist das Leben der Besatzung in unmittelbarer Gefahr, so gib in Abhängigkeit von der Lage rechtzeitig den Befehl zum Verlassen des Hubschraubers mit dem Fallschirm. Du verläßt in diesem Fall als letzter den Hubschrauber!
    Befinden sich Passagiere an Bord, so darf der Hubschrauber von der Besatzung nicht verlassen werden!