Dienstvorschriften

DV 010/0/005
Uniformarten und ihre Trageweise- Bekleidungsvorschrift (1990) 

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Waffenfarben

  1. In der NVA sind folgende Waffenfarben zu tragen:
    • a) LaSK
      mot.Schützen und Aufklärer weiß
      Raketentruppen, Artillerie, raketen- und waffentechnischer Dienst sowie Truppenluftabwehr und Automatisierung der Truppenführung ziegelrot
      Panzer und Panzerdienst rosa
      Pioniere, chemische Dienste, Kraftfahrzeugdienst, militärtopographischer Dienst und Militärtransportwesen schwarz
      Nachrichten gelb
      Fallschirmjäger orange
      rückwärtige Dienste sowie Militärjustiz und Finanzorgane dunkelgrün
      Fliegerkräfte hellblau
      nicht genannte Waffengattungen und Dienste weiß
    • b) LSK/LV
      Luftstreitkräfte hellblau
      Luftverteidigung hellgrau
    • c) VM
      Volksmarine dunkelblau
      Fliegerkräfte hellblau
    • d) Generale
      LaSK hochrot
      LSK/LV hellblau
  2. In Truppenteilen und gleichgestellten Einheiten haben alle Soldaten, Unteroffiziere, Fähnriche und Offiziere einheitlich eine Waffenfarbe zu tragen.
  3. In Stäben ab Verband aufwärts und in militärischen Lehreinrichtungen ist die Waffenfarbe der jeweiligen Waffengattung oder des Dienstes zu tragen, zu der die Armeeangehörigen gehören.
  4. Die Waffenfarben befinden sich an
    • a) Schulterklappen und Schulterstücken,
    • b) Kragenspiegeln (nur für LSK/LV, VM, Fallschirmjäger und Generale).
  5. Die Farben der Biesen an Uniformjacken und Uniformhosen (außer weibliche Armeeangehörige) sowie an Schirmmützen sind wie folgt festgelegt:
    • a) für LaSK : weiß
    • b) für LSK/LV : hellblau